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Bei Bestellungen über unseren Internet-Shop gelten zudem die Shop-Bedingungen.
Nutzungsbedingungen Deutschland von cleverworks
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Die folgenden Bedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) gelten ausschließlich und abschließend für die Nutzung des von der Human Networks GmbH, Im alten Grund 2, 36100 Petersberg, Germany (nachfolgend „cleverworks“) angebotenen Online Dienstes „cleverworks“. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn cleverworks der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2 Gegenstand des Online-Dienstes ist die Bereitstellung der Softwareanwendung cleverworks in den Versionen cleverworks Starter, cleverworks Essentials oder cleverworks Professional, cleverworks Extended (je nach der vom Kunden erworbenen Version; nachfolgend „cleverworks” oder „Software“ genannt) und Speicherplatz für die Speicherung der aus der Nutzung von cleverworks Cloud vom Kunden generierten Daten („Kundendaten“) auf einem Server von cleverworks sowie die Bereitstellung zur Nutzung über die frei verfügbaren Internet-Browser Firefox 39 oder Chrome-Browser in der Version 2015, im folgenden („Client“) genannt. Der Online-Dienst wird nach dem Modell „Registrierter Anwender“ (Named User Modell) betrieben. Darüber hinaus leistet cleverworks technischen Support über die in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Methoden. Der Kunde darf den Online-Dienst ausschließlich für die Verarbeitung eigener Daten für eigene Zwecke nutzen, die Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet.
1.3 cleverworks erbringt die Leistung gemäß dieser Nutzungsbedingung ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und den Online-Dienst in der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen.
2. Leistungsumfang
2.1 Eine umfassende Beschreibung des Online-Dienstes und der im Rahmen des Online-Dienstes von cleverworks erbrachten Leistungen („Leistungsbeschreibung“) ist unter www.cleverworks.org/de/shop/ für das jeweils beauftragte Produkt abrufbar. cleverworks hält die jeweils aktuelle, d.h. zuletzt von cleverworks allgemein für den Markt freigegebene Version der Software während der Vertragslaufzeit auf einem Server zur Nutzung durch den Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. Der Kunde erhält Zugang zu cleverworks über die in der per Email versendeten Zugangsadresse. cleverworks ist nach vorheriger Ankündigung zu einer Änderung der Zugangsadresse berechtigt.
2.2 cleverworks stellt binnen 72 Stunden an Arbeitstagen (Montag – Freitag; außer gesetzliche Feiertage) für max. 300 registrierte Anwender nach Annahme der Bestellung des Kunden die Software cleverworks auf dem Server betriebsbereit. Für registrierte Anwender, die über die vorstehend genannte Anzahl hinausgehen, wird mit dem Kunden ein individueller Liefertermin vereinbart. Weiter stellt cleverworks dem Kunden Speicherplatz in dem für die jeweilige Version zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Leistungsbeschreibung definierten Umfang zur Speicherung der durch die Nutzung der Software entstehenden Kundendaten zur Verfügung. Eine Überschreitung der vereinbarten Speicherkapazitäten bedarf der vorherigen Zustimmung von cleverworks. Für die Überschreitung fallen zusätzliche Nutzungsgebühren nach der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden geltende allgemeine Preisliste von cleverworks an. Beinhaltete Freivolumen für Funktionen und Dienste (z.B. für beinhaltete Aussendungen von E-Mails pro Monat) zur Nutzung innerhalb eines Monats sind nicht auf Folgemonate übertragbar und verfallen zum Ende des jeweiligen Nutzungsmonats.
2.3 Leistungsort für den von cleverworks zu erbringenden Online-Dienst ist der Standort des Internet-Servers von cleverworks in Deutschland. cleverworks behält sich vor, den Server jederzeit an einen anderen Ort in der Europäischen Union/ EWG zu verlegen. Übergabepunkt für die Leistungen von cleverworks an den Kunden ist der Routerausgang des Servers von cleverworks beziehungsweise des hierfür eingesetzten externen Anbieters der Rechenzentrums-leistungen. cleverworks ist nur für das vertragsgemäße Funktionieren der von ihr selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen betriebenen Systeme, Rechner und Leitungen verantwortlich. Im Übrigen fällt die Nutzung von Rechnersystemen und Leitungen Dritter im Internet und weltweiten Web (www) in den Risikobereich des Kunden.
2.4 Der Kunde ist berechtigt, die Funktionalitäten von cleverworks gemäß den Bestimmungen der Ziffer 4 dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Die Benutzerdokumentation wird dem Kunden zu Vertragsbeginn als Online-Version in Form von Screencast-Videos oder in Form von bebildertem Text unter der Internet-Seite www.cleverworks.org zur Verfügung gestellt. Ein gedrucktes Handbuch ist nicht Gegenstand der Leistungen nach diesem Vertrag. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Online-Dokumentation für den eigenen Gebrauch auszudrucken. Weitergehende Nutzungsrechte an der Dokumentation erhält der Kunde nicht.
2.5 Die von cleverworks im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. cleverworks behält sich vor, die technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen zu ändern, sofern hiermit keine erheblichen Nachteile für den Kunden verbunden sind. Sofern und soweit mit einer technischen Änderung für den Kunden mehr als nur unerhebliche Nachteile hinsichtlich der Nutzungsvoraussetzungen des Online-Dienstes verbunden sind, wird cleverworks dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung per E-Mail oder in sonst geeigneter Weise ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde, kann cleverworks die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wobei cleverworks bis zum Ablauf der Kündigungsfrist den Online-Dienst mit den bisherigen technischen Standards zur Verfügung stellen wird.
2.6 cleverworks wird die Software nach eigenem Ermessen aktualisieren und an gesetzlich zwingende Änderungen anpassen. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer sonstigen Änderung der Software eine Änderung von Funktionalitäten der Software und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher vertragsgemäß erzeugter Daten einhergehen, wird cleverworks dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung per E-Mail oder in sonst geeigneter Weise ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde, kann cleverworks die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wobei cleverworks bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die alte Version der Software zur Verfügung stellen wird.
2.7 cleverworks Ansprechpartner für diese Vereinbarung und die damit zusammenhängenden Fragen sind unter E-Mail: Support@Human-Networks.com, sowie unter der Telefon-Nr. 0661 9628358 erreichbar.
2.8 Weitere Leistungen kann der Kunde ggf. gegen Entgelt separat bei cleverworks oder einem cleverworks Business Partner erwerben, sofern diese Leistungen allgemein verfügbar sind. Dies betrifft insbesondere folgende Leistungen: Helpdesk und Anwendersupport, kundenspezifische Anpassungen, Beratung hinsichtlich Einsatz und Umgang mit cleverworks , Schulung, Installation von Clients und anderer Software, Konfiguration von Kundensystemen.
3. Zugang zu cleverworks , Testnutzung
3.1 Die zur Nutzung von cleverworks erforderlichen Zugangsvoraussetzungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Der Zugriff auf den Server von cleverworks erfolgt ausschließlich mit der von cleverworks empfohlen browserbasierten Clientsoftware. Die für die Nutzung von cleverworks erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich Browsersoftware (Produkt und Version) sowie die Zugangsvoraussetzungen und Informationen, wie der Kunde Zugang erhält, sind auf der Website www.cleverworks.org abrufbar. Der Kunde hat für den Zugang nur ihm bekannte sichere Passwörter zu wählen und diese regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu ändern, um einen angemessenen Zugangsschutz zu seinen Kundendaten zu gewährleisten.
3.2 Der Kunde haftet für die Nutzung des Online-Dienstes unter den von ihm gewählten Passwörtern, es sei denn, er weist cleverworks nach, dass der Missbrauch ihm nicht zuzurechnen ist. Eine zusätzliche Absicherung des Zugangs per 2-Faktor-Authentifizierung kann der Kunde in seinen Profileinstellungen aktivieren.
3.3 Hat der Kunde einen Testzugang erworben, so gewährt ihm cleverworks einen Zugang zu den cleverworks Editionen für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen für maximal einen registrierten Anwender mittels Passwort und Benutzernamen. Die Nutzung des Testzugangs darf ausschließlich für Testzwecke erfolgen. Der Testzugang wird kostenfrei gewährt. Nach Ablauf des Testzeitraums erlischt die Zugangsberechtigung und cleverworks sperrt den Zugang automatisch und die enthaltenen Daten werden gelöscht, es sei denn, der Kunde schließt eine Vereinbarung über die reguläre Nutzung des Online-Dienstes. In dem Testzeitraum werden Aussendungen mit einer Werbebotschaft von cleverworks versehen, die der Kunde nach dem Testzeitraum entfernen kann. Der kostenfreie Testzugang und die gewährte Testzeit kann seitens Cleverworks jederzeit ohne Ankündigung verändert werden oder der Testzugang jederzeit gelöscht werden.
4. Nutzungsrechte des Kunden
Die folgende Nutzungsrechtsregelung gilt für die jeweils von cleverworks zur Verfügung gestellte Version der Software und des browserbasierten Clients.
4.1 cleverworks räumt dem Kunden für die Dauer dieser Vereinbarung das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, den Online-Dienst zur bestimmungsgemäßen Ausführung der Software für Zwecke der Vertriebsautomation bezüglich eigener Kunden, zur Verarbeitung eigener Daten durch eigenes Personal zu nutzen. Die Clients darf der Kunde ausschließlich für den Zugriff auf den Online-Dienst im erforderlichen Umfang nutzen. Zur Inanspruchnahme des Online-Dienstes berechtigt ist nur der Kunde selbst. Die Nutzungsberechtigung ist auf die mit dem Kunden vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Benutzer und auf die vom Kunden bei cleverworks als registrierte Anwender eingetragenen Mitarbeiter des Kunden beschränkt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt den Online-Dienst weiterzuvermitteln oder unterzuvermieten. Die Inanspruchnahme des Online-Dienstes ist technisch von der Eingabe eines Benutzernamens und eines vom Kunden gewählten Passworts abhängig. Der Kunde kann durch einen eigenen Administrator jederzeit die als registrierte Anwender eingetragenen Personen ändern, wobei die vereinbarte Anzahl an registrierten Anwendern in keinem Fall überschritten werden darf.
4.2 Sämtliche Rechte an dem Online-Dienst, der Software und den Clients verbleiben bei cleverworks. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software auf eigene Rechner oder sonst außerhalb des Serversystems von cleverworks zu kopieren. Von der Clientsoftware darf der Kunde eine Sicherungskopie erstellen, soweit dies bei Browser Zusatzkomponenten technisch möglich ist, jede anderweitige Vervielfältigung ist unzulässig. Der Kunde darf die Software und die Clients nicht an Dritte weitergeben (d.h. weder veräußern, noch vermieten oder verleihen) und Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde darf die Software und die Clients nicht übersetzen, abändern, bearbeiten, dekompilieren, zurück entwickeln oder disassemblieren. Er ist nicht berechtigt, auftretende Programmfehler selbst oder durch Dritte durch Änderung oder sonstige Eingriffe in die Software zu berichtigen.
4.3 Wird der Online-Dienst durch mehr als die vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Benutzer genutzt, hat der Kunde für jeden weiteren Nutzer eine zusätzliche Nutzungsgebühr gemäß der bei Inanspruchnahme der Leistung gültigen allgemeinen Preisliste von cleverworks zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von cleverworks bleiben unberührt.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat die bei der Registrierung von cleverworks abgefragten Angaben und sonstige zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderliche Daten ordnungsgemäß und vollständig zu machen und cleverworks einen ständigen vertretungsberechtigten Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und postalischer Anschrift zu benennen. Außerdem hat der Kunde cleverworks alle registrierten Anwender zu benennen. Änderungen der vorgenannten Daten sind cleverworks unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Der Kunde ist für die Schaffung der erforderlichen kundenseitigen Nutzungsvoraussetzungen, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikations-verbindung zwischen dem Kunden und cleverworks bis zum Übergabepunkt verantwortlich. Er wird dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsstandards einhalten und dafür sorgen, dass von seinen Systemen keine Viren in die Systeme von cleverworks gelangen.
5.3 Der Kunde darf den Online-Dienst nur gemäß der vertraglichen Vereinbarung nutzen und wird jede Nutzung unterlassen, die cleverworks oder anderen Nutzern des Online-Dienstes schaden kann. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung des Online-Dienstes durch Unbefugte zu verhindern, insbesondere durch angemessenen Schutz und regelmäßige Änderung seiner geheimen Passwörter und ggf. anderer geheimer Zugangskennungen gegen Zugriff durch Unbefugte. Der Kunde wird cleverworks unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter oder andere geheime Zugangskennungen Unbefugten bekannt geworden sein könnten. Dem Kunden obliegt außerdem die Überwachung seines Personals und insbesondere der registrierten Anwender. Er ist verpflichtet, seinerseits seine berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten. Der Kunde darf von cleverworks eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, Inhalte von cleverworks nicht verändern, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Online-Dienstes gestattet ist oder den Online-Dienst mit anderen Inhalten, Websites oder Diensten verbinden.
5.4 Der Kunde hat, von den von ihm im Rahmen der Nutzung des Online-Dienstes an cleverworks übermittelten Kundendaten vor Übermittlung eine Sicherungskopie zu erstellen. Soweit der Online-Dienst dies technisch ermöglicht hat der Kunde die von ihm während der Nutzung des Online-Dienstes ebenfalls regelmäßig durch Download zu sichern und eigene Sicherungskopien erstellen.
5.5 Der Kunde darf den Online-Dienst nicht zu rechtswidrigen (z.B. rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden) Zwecken verwenden.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, weder selbst noch durch Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von cleverworks betrieben werden einzugreifen oder in Datennetze von cleverworks unbefugt einzudringen.
5.7 Der Kunde hat cleverworks unverzüglich über Störungen des Online-Dienstes zu unterrichten und cleverworks in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützen.
5.8 Der Kunde ist im Rahmen dieser Vereinbarung nicht berechtigt, Marken, Logos und sonstige geschützte Zeichen von cleverworks und der Human Networks GmbH zu benutzen.
5.9 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch cleverworks etwa erforderlichen datenschutzrechtlichen und sonstigen Einwilligungen Dritter rechtzeitig beizubringen.
5.10 cleverworks kann den Zugang zum Online-Dienst mit sofortiger Wirkung sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Online-Dienst in rechts- oder sittenwidrige Weise genutzt wird. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt. cleverworks wird den Kunden unverzüglich schriftlich über die Sperre informieren.
5.11 Nutzt der Kunde cleverworks zum Anschreiben seiner Kontakte per E-Mail, Fax, Brief, SMS oder andere bereitgestellte Kommunikationswege, stellt er sicher, dass ihm die rechtlich erforderliche Erlaubnis dafür vorliegt. cleverworks übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) oder anderer tangierender Gesetze für den Betrieb und die Verwaltung von Daten des Kunden.
6. Vergütung, Fälligkeit, Abrechnung
6.1 Die Vergütung für die Inanspruchnahme des Online-Dienstes cleverworks und aller sonstigen Leistungen von cleverworks nach dieser Vereinbarung richtet sich nach der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preisliste von cleverworks. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Für die Bereitstellung des Online-Dienstes zahlt der Kunde eine nutzungsunabhängige monatliche oder jährliche Grundgebühr pro registrierten Anwender. Die Grundgebühr ist nutzungsunabhängig und fällt auch an, wenn der registrierte Anwender den Online-Dienst nicht in Anspruch nimmt. Die Grundgebühr ist für die gewählte Vertragslaufzeit (Verlängerungszeitraum) im Voraus zu zahlen. Das Entgelt ist beginnend mit dem 1. vollen Monat nach dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung des Online-Dienstes cleverworks zu zahlen. Erwirbt der Kunde während der Vertragslaufzeit weitere Clients, wird die geänderte Vergütung ab dem Zeitpunkt des Erwerbs berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt erstmalig zum ersten Tag des auf die Freischaltung folgenden Monats. Soweit erforderlich stellt cleverworks eine Nachtragsrechnung. Die Vertragslaufzeit der zusätzlich erworbenen Clients richtet sich nach der Vertragslaufzeit der bereits vorhandenen Clients. Eine Reduzierung von Clients während der Laufzeit des Vertrags ist nicht möglich. Sonstige – insbesondere nutzungsabhängige – Entgelte werden kalendermonatlich nachträglich abgerechnet und sind mit Rechnungsstellung fällig. Sofern der Anwender Leistungen erwirbt, die nicht mit einer Nutzungsgebühr abgegolten, sondern separat einmalig zu vergüten sind, stellt cleverworks diese nach Erbringung der Leistung in Rechnung. In diesem Fall sind Rechnungen 14 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig. cleverworks kann für nutzungsabhängige Leistungen, gerade wenn es sich um größere Mengen handelt, eine Vorabzahlung mit dem Kunden vereinbaren oder der Bereitstellung der nutzungsabhängigen Leistung widersprechen.
6.3 Nimmt der Kunde Leistungen von cleverworks in Anspruch, die nicht nach der für diese Vereinbarung geltenden Leistungsbeschreibung in der Grundgebühr enthalten sind, hat der Kunde diese Leistungen nach der jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Preisliste von cleverworks zu vergüten.
6.4 cleverworks kann dem Kunden Rechnungen mit fälligkeitsbegründeter Wirkung auch mittels E-Mail zustellen, sofern die Rechnungen die gesetzlichen Anforderungen für Zwecke des Vorsteuerabzugs erfüllen.
6.5 Der Kunde erteilt cleverworks nach eigener Wahl entweder eine Einzugsermächtigung und gibt cleverworks hierzu die erforderlichen Informationen oder wählt die Zahlung per Rechnung. cleverworks wird die anfallenden Gebühren zum Fälligkeitstermin einziehen. Erteilt der Kunde cleverworks keine Einzugsermächtigung, ist cleverworks nicht verpflichtet, dem Kunden Zugang zum Online-Dienst zu gewähren.
6.6 cleverworks ist zur Änderung der vereinbarten Entgelte berechtigt. cleverworks wird dem Kunden eine solche Änderung drei Monate vor deren Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Beträgt die Preiserhöhung im Falle der monatlichen Grund- bzw. Pauschalgebühr in einem Vertragsjahr mehr als 10 % des bisherigen Entgelts, ist der Kunde berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an welchem die Erhöhung der vereinbarten Entgelte in Kraft treten soll.
6.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mindestens zwei monatlichen Grund- bzw. Pauschalgebühren ist cleverworks unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, den Zugang des Kunden zum Online-Dienst nach einmaliger fruchtloser Mahnung mit Fristsetzung von maximal einer Woche mit sofortiger Wirkung zu sperren.
6.8 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von cleverworks verrechnen. Ebenso darf der Kunde Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von cleverworks anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
7. Leistungsunterbrechungen
7.1 cleverworks ist berechtigt, Leistungen nach dieser Vereinbarung zurückzuhalten, wenn:
• Arbeiten an ihrem Internet-Server vorzunehmen sind, die ohne eine Unterbrechung der Leistungen nicht durchgeführt werden können und die Unterbrechung von unerheblicher Dauer ist;
• cleverworks verpflichtet ist, eine die Leistungserbringung unzulässig oder unmöglich machende Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen;
• der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen des Kunden oder der Nutzung des Online-Dienstes durch den Kunden die Gefahr von Schäden für cleverworks oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung des Netzes durch unsachgemäße Nutzung (z.B. unsachgemäße Werbung). Im letzten Fall bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.
7.2 cleverworks wird den Kunden nach Möglichkeit im Voraus über Leistungsunterbrechungen und deren voraussichtliche Dauer per E-Mail oder in sonst geeigneter Weise informieren. Für planbare Wartungsarbeiten gelten die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Wartungsfenster.
7.3 cleverworks verpflichtet sich, im Falle von Störungen mit der Feststellung der Störung und deren Beseitigung innerhalb der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Reaktionszeiten zu beginnen. Sperren werden unverzüglich aufgehoben, wenn die Gründe für ihre Veranlassung entfallen sind.
8. Mängel der Leistungen von cleverworks
Für Mängel der von cleverworks nach dieser Vereinbarung geschuldeten Leistungen, die nach betriebsfähiger Bereitstellung des Online-Dienstes einschließlich der Software auftreten, haftet cleverworks wie folgt:
8.1 cleverworks haftet dafür, dass der Online-Dienst und die Software nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Gebrauchstauglichkeit gemäß dem in diesem Vertrag beschriebenen Leistungsumfang erheblich beeinträchtigen. Mängel der Leistungen von cleverworks hat der Kunde unverzüglich unter ausführlicher Beschreibung der aufgetretenen Symptome zu melden. Die Mängelanzeige soll schriftlich erfolgen.
8.2 cleverworks wird Mängel binnen angemessener Frist beseitigen. cleverworks kann Mängel auch durch Änderung der Leistung beseitigen, sofern sich hierdurch der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang nicht in für den Kunden erheblichen Aspekten ändert. Der Kunde wird cleverworks bei der Beseitigung der Mängel im erforderlichen Umfang kostenfrei unterstützen, z.B. durch Überlassung weiterer Informationen, Teilnahme an Tests usw.
8.3 Im Falle erheblicher Mängel ist der Kunde berechtigt, die monatliche Grundgebühr anteilig für die Zeit, in der der Mangel bestand und entsprechend dem Umfang, in dem der Online-Dienst nicht vertragsgemäß nutzbar war, zu mindern. Kündigungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei nur unerheblicher Minderung der Gebrauchstauglichkeit des Online-Dienstes sind Minderung und Kündigung ausgeschlossen.
8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel der Software selbst zu beseitigen.
8.5 Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche sind nach Ziffer 9 dieser Nutzungsbedingungen beschränkt. Für Mängel, die bei Bereitstellung des Online-Dienstes bereits vorhanden waren (anfängliche Mängel), haftet cleverworks nur im Falle von Verschulden auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz.
9. Beschränkung der Haftung von cleverworks
9.1 cleverworks haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie für das Fehlen von garantierten Eigenschaften im Umfang der Garantie.
9.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet cleverworks, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.
9.3 cleverworks haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
9.4 cleverworks haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
9.5 Die Haftung gemäß Ziffer 9.2 ist in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von cleverworks abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
9.6 Die Regelungen dieser Ziffer 9 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von cleverworks.
9.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Geheimhaltung
10.1 Die Parteien sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur zum Zweck der Erfüllung dieser Vereinbarung zu nutzen. Geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus der Natur der Sache ergibt. Insbesondere ist der Inhalt der von cleverworks überlassenen Software geheimhaltungsbedürftig. Soweit dies im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist, darf die empfangende Partei die geheimhaltungsbedürftigen Informationen auch eigenen Mitarbeitern und solchen Beratern, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, zugänglich machen. cleverworks ist außerdem berechtigt, geheimhaltungsbedürftige Informationen ihren verbundenen Unternehmen zugänglich machen.
10.2 Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung entfallen für solche Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie allgemein bekannt waren oder nach Zugänglichmachen durch die offenlegende Partei ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestehende Vorschriften durch die empfangende Partei allgemein bekannt geworden sind, oder der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie ihr von der offen legenden Partei zugänglich gemacht worden sind, oder sie selbst unabhängig ohne Rückgriff auf Geheimhaltungsbedürftige Informationen der offen legenden Partei entwickelt hat oder von Dritten, die ihrerseits zur Weitergabe berechtigt waren, rechtmäßig erhalten hat.
10.3 Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie die Informationen vertraulich sind.
11. Datenschutz
11.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach Art. 32, Abs. 4 DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
11.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt cleverworks im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch hinsichtlich etwaig erforderlicher Einwilligungen für eine Übermittlung von personenbezogenen Daten über die Grenzen der Europäischen Union in ein Drittland, in dem sich der Server befinden kann. Human Networks bietet eine gesondert abschliessbare Vertraulichkeitsvereinbarung an, für den Fall, dass der Kunde personenbezogene Daten im cleverworks System speichert.
11.3 cleverworks trifft die rechtlich erforderlichen und üblichen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen und schützt insbesondere die von cleverworks betriebenen Dienste und Systeme sowie die vom Kunden übermittelten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe. Bei einem Datentransfer außerhalb der EU bzw. des Geltungsbereiches des EWR-Abkommens ist cleverworks verpflichtet, für ein angemessenes Datenschutzniveau, etwa durch geeignete Standard-Vertragsklauseln oder Wahl eines Anbieters zu sorgen. Der Kunde ist mit der Nutzung eines solchen Rechenzentrumsanbieters einverstanden, cleverworks wird einen Wechsel des Anbieters bekannt geben.
11.4 Der Kunde ist verpflichtet, wenn und soweit die anwendbaren Datenschutzgesetze dies verlangen, Einwilligungen der Betroffenen, deren personenbezogenen Daten im cleverworks–System gespeichert und verarbeitet werden, für eine solche Verarbeitung einzuholen. Der Kunde stellt cleverworks von allen Forderungen Dritter frei und wird alle Schäden ersetzen, die gegenüber cleverworks erhoben werden oder cleverworks erleidet, da der Kunde nicht über erforderliche Datenschutzrechtliche Einwilligungen verfügt oder zur Verarbeitung der Daten nicht berechtigt war.
11.5 cleverworks wird kundenbezogene Daten in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieser Vereinbarung erfordert.
Des weiteren gilt unsere Datenschutzerklärung.
12. Laufzeit und Beendigung, Folgen der Beendigung
12.1 Die Vereinbarung tritt mit Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss der Vereinbarung über die Nutzung des Online-Dienstes für cleverworks durch cleverworks in Kraft. Die Annahme erfolgt entweder durch Bestätigung seitens cleverworks oder durch Freischaltung der vereinbarten Leistungen.
12.2 Soweit nicht zwischen Kunde und cleverworks anderweitig z.B. aufgrund besonderer Aktionen vereinbart gilt: Der Kunde kann nach seiner Wahl die Vereinbarung zunächst für einen Zeitraum von 3 oder 12 Monaten schließen. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 1 Monat bei einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten sowie von 3 Monaten bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten zum Vertragsende ordentlich kündigen. Wird die Vereinbarung nicht gekündigt, verlängert sie sich jeweils um denselben Zeitraum, d.h. bei 3-monatiger Grundlaufzeit um drei Monate und bei 12-monatiger Grundlaufzeit um weitere 12 Monate. Erwirbt der Kunde während der Laufzeit eines Vertrags weitere Clients unter dem Vertrag, berührt dies die Laufzeit- und Verlängerungsregelungen des Vertrags nicht.
12.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch cleverworks liegt insbesondere vor, wenn
• der Kunde mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages in Verzug gerät, der den monatlichen Grundgebühren für zwei Monate entspricht. In diesem Fall kann cleverworks außerdem Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
• der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbes. nach Ziffern 4 und 5 dieser Nutzungs-bedingungen, in erheblicher Weise verletzt. § 314 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
12.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
12.5 Mit Beendigung dieser Vereinbarung endet die Nutzungsberechtigung des Kunden hinsichtlich des Online-Dienstes cleverworks . Etwa vom Kunden erstellte Kopien der Software oder der Benutzerdokumentation sind zum Vertragsende endgültig zu vernichten. Der Kunde hat seine Daten vor dem Vertragsende selbst downzuloaden. cleverworks übermittelt dem Kunden auf dessen schriftlichen Wunsch und nach Erfüllung aller offenen Zahlungsverpflichtungen binnen 3 Wochen nach Vertragsende eine Kopie der zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung auf dem Server von cleverworks gespeicherten Anwendungsdaten auf üblichen Datenträgern im Format SQL Datenbank (Backup) gegen gesondertes Entgelt welches separat zu vereinbaren ist.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Soweit diese Vereinbarung keine besondere Form vorsieht, können sämtliche Erklärungen der Parteien auch mittels E-Mail abgegeben werden. Die Parteien verpflichten sich, die Beweiskraft von elektronischen Dokumenten weder gerichtlich, noch außergerichtlich zu bestreiten.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf Dritte zu übertragen oder von Dritten ausüben zu lassen. cleverworks ist berechtigt, diese Vereinbarung auf ein anderes Unternehmen der Human Networks GmbH-Gruppe zu übertragen.
13.3 Diese Nutzungsbedingungen und die darin in Bezug genommenen Dokumente regeln abschließend die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
13.4 cleverworks kann diese Nutzungsbedingungen mit einer Frist von sechs Monaten ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht, gelten diese als angenommen und der Vertrag wird mit Inkrafttreten der Änderungen zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Auf diese Folge wird cleverworks den Kunden bei der Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist cleverworks berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
13.5 Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
13.6. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Fulda vereinbart. cleverworks ist aber berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Stand Mai 2018
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.