Das Double-Opt-In-Verfahren kommt aus dem Bereich des Online-Marketings oder genauer gesagt aus dem Bereich des E-Mail-Marketings. Durch den Vorgang des Double-Opt-In kann einem potenziellen Kunden Werbung zugesandt werden, ohne dabei den Rahmen der Rechtmäßigkeit zu sprengen.
Der Abonnent eines Newsletters muss beim Double-Opt-In-Verfahren seinen Eintrag in die Abonnentenliste (Single-Opt-In) des Unternehmens bestätigen. Dafür wird dem Abonnenten eine Bestätigungs-Nachricht per E-Mail zugestand, in der der Kunde seine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters geben muss (Double-Opt-In). Der Abonnent muss dafür in aller Regel einen Link betätigen. Erst nach dieser Bestätigung ist das Unternehmen berechtigt, dem Abonnenten Werbematerial zukommen zu lassen.
Bestätigt der Abonnent die Anfrage per Link nicht, so darf das werbende Unternehmen den Abonnenten nicht in seine Adressliste aufnehmen.
Das Double-Opt-In-Verfahren ist inzwischen das gebräuchlichste Verfahren im Bereich des Direktmarketings und wird von den meisten Unternehmen in dieser Weise auch zur Adressgenerierung eingesetzt.
Die Vorteile des Double-Opt-In
Die Vorgehensweise beim Double-Opt-In dient in erster Linie als Schutzmaßnahme vor unerwünschten Einträgen in das Anmeldeformular durch dritte Personen. Erst wenn der Abonnent durch seine Authentifizierung seinen Willen zum Erhalt von Werbung oder Newslettern kundtut, darf die Werbung an ihn verschickt werden.
Doch auch die Versender haben Vorteile durch das Double-Opt-In. Da der Empfänger erst seine Einwilligung geben muss, können die Versender relativ sicher sein, dass die eingegebenen Adressdaten richtig sind und dass der Abonnent auch tatsächlich ein potenzielles Interesse an der Werbemaßnahme hat. Das Double-Opt-In-Verfahren stellt somit ein hochwertiges Instrument der Leadgenerierung dar und geht qualitativ über die reine Kontaktgewinnung hinaus.
Die Nachteile des Double-Opt-In
Das Double-Opt-In-Verfahren hat den Nachteil, dass der Bestätigungsvorgang durch den Interessenten mit Arbeit verbunden ist. Dabei kann es passieren, dass der Empfänger vergisst, den Bestätigungs-Links zu betätigen oder dass ihm der Aufwand zu groß erscheint und er deshalb auf eine Teilnahme am Newsletter-Programm verzichtet. Es kann auch passieren, dass ein Empfänger den Anmeldevorgang nicht richtig versteht. Um dem vorzubeugen, sollte das Verfahren dem Abonnenten bei der Anmeldung kurz erklärt werden.
Welche rechtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden?
In der Rechtsprechung werden Newsletter als Werbung eingestuft, weshalb sich die Versender eine unmissverständliche Einverständniserklärung des Empfängers einholen müssen. Lange Zeit war die Frage, was erlaubt ist und was nicht, nur unzureichend geklärt. Im Jahre 2012 hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass die E-Mails, die zur Bestätigung verschickt werden, als Spam einzustufen sind. Das hätte das Ende für das Double-Opt-In bedeutet. Doch das Gericht entschied ebenfalls, dass das Double-Opt-In-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Damit das Einverständnis des Empfängers eindeutig nachgewiesen werden kann, müssen die Versender die konkrete Einverständniserklärung des Empfängers dokumentieren.
Das heißt also nichts anderes, als dass die Versender von Newslettern den Anmeldevorgang genau protokollieren und in ihrer Datenbank speichern müssen.
Zu den Daten, welche gespeichert werden müssen gehören:
– Der Zeitpunkt der Anmeldung
– Die IP-Adresse der Person, die sich zum Newsletter anmeldet
– Die IP-Adresse der Person, die den Bestätigungslink betätigt
– Der Zeitpunkt der Bestätigung
– Der Inhalt der E-Mail zur Bestätigung
Da sich dir Gerichte aber immer wieder von Neuem mit dieser Thematik befassen, lohnt es sich hier stets die Augen offen zu halten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.